ambulanter Pflegedienst in Wiesbaden
Wir versorgen pflegebedürftige Menschen in Ihrer häuslichen Umgebung.
YAKO CARE
YAKO kommt aus der aramäischen Sprache und bedeutet JAKOB und CARE kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Pflege, Fürsorge, Sorgfalt, Bemühung, Aufmerksamkeit und Interesse, die wir unseren Kunden bieten möchten.
Unsere Motivation
Die meisten Menschen möchten im Alter so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung, in ihrem Zuhause leben - auch bei zunehmendem Betreuungsbedarf. Wir möchten ihnen das ermöglichen.
Unser Ziel
Wir bieten Ihnen die notwendige Unterstützung, dort wo Sie sich wohlfühlen: In Ihrem vertrauten Zuhause.
Unser Pflegekonzept
Wir planen die Pflege unserer pflegebedürftigen Kunden nach dem Pflegeprozess.
Folgende Aufgaben dürfen ausschließlich durch unsere Pflegefachkräfte wahrgenommen werden:
die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs,
die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
Wir dulden es nicht, dass andere Professionen diese Aufgaben übernehmen.
Unser Pflegemodell
Grundlage unserer pflegerischen Versorgung und Betreuung unserer Kunden ist der Einsatz des Bezugspflegemodells.
Dieses führt zu einer ganzheitlichen und individuellen Pflege für unsere Kunden, die durch eine Bezugspflegekraft und ihre stellvertretenden Pflegekräfte durchgeführt werden.
Denn wir sind davon überzeugt, dadurch entsteht eine enge Beziehung zwischen der Pflegekraft und den Kunden, die zu einer höheren Zufriedenheit beider Seiten führt.
Unsere Pflegetouren
Wir planen unsere Pflegetouren so, dass unsere Mitarbeiter ausreichend Zeit für die pflegebedürftigen Menschen haben, sie sich dabei wohlfühlen und nicht unter Druck stehen.
YAKO CARE bietet Ihnen und Ihren Angehörigen eine umfassende Unterstützung. Unser Angebot enthält alle Leistungen einer ambulanten Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen, Behandlungspflege und zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird auch eine stundenweise Verhinderungspflege angeboten, die für pflegende Angehörige eine spürbare Entlastung bedeutet. Bei Bedarf übernimmt das Pflegeteam auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. die Erledigungen von Einkäufen oder Sie zu Arztbesuchen zu begleiten.
Auch für Menschen ohne Pflegegrad werden besondere Serviceleistungen angeboten.
Unsere Leistungen
Leistungen der Grundpflege
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Wir unterstützen Sie in Ihrem Alltag bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme.
Sie erhalten auf der Basis der aktivierenden Pflege die individuell notwendige pflegerische Unterstützung bei der Grundpflege. Ihre Gewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen werden selbstverständlich von unseren Pflegekräften berücksichtigt.
Pflegerische Prophylaxen
Bei Bedarf plant die Pflegefachkraft mit Ihnen gemeinsam die notwendigen, prophylaktischen Maßnahmen, welche im Rahmen der täglichen Pflege und Betreuung erbracht werden.
Folgende Prophylaxen werden im Rahmen der Pflege erbracht, insofern der Bedarf angezeigt wird:
- Dekubitusprophylaxe
- Sturzprophylaxe
- Prophylaxe Mangelernährung
- Dehydratationsprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
- Kontrakturprophylaxe
- Aspirationsprophylaxe
- Pneumonieprophylaxe
- Intertrigoprophylaxe
- Soor- und Parotitisprophylaxe
- Obstipationsprophylaxe
- Zystitisprophylaxe
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Folgende Leistungen können im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege erbracht werden, insofern der Bedarf besteht und eine ärztliche Anordnung vorliegt:
- Arzneimittelgabe und Überwachung der Einnahme (inkl. BTM)
- Verabreichung von Tropfen / Salben
- subkutane Injektionen
- intramuskuläre Injektionen
- Wundversorgung
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Temperatur, Blutzucker)
- Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Verabreichung ärztlich verordneter Sondennahrung mittels PEG-Sonde
- Pflege einer PEG-Sonde
- Katheterismus
- Inhalation
- Sauerstoffgabe
- Pflege eines Tracheostomas
- Stomaversorgung
- Absaugen aus Mund / Nase / Tracheostoma
- Verabreichung eines Einlaufs, Klysma, Mikroklist, Suppositorien
Soziale Betreuung
Unsere Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen, Interessen, Gewohnheiten und der Biografie unserer Kunden. Die Betreuung dient zur Förderung und der Erhalt bisheriger Ressourcen sowie die Steigerung des persönlichen Wohlbefindens und Aufrechterhaltung und Förderung sozialer Kontakte.
Förderung der Mobilität
- Arztbesuch
- Spaziergänge
- Gemeinsam Einkaufen
- Förderung der sozialen Kontakte
- Gymnastik
Förderung der kognitiven Fähigkeiten
- Biografiearbeit
- Gedächtnistraining
- Gemeinsam kochen
- Gemeinsam spielen, singen oder basteln
- Zeitung-/ Buch vorlesen
Beratung
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu Hause nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zum bestehenden Bedarf und zu verschiedenen Themen
- zur Pflege zu Hause
- zu allen Prophylaxen
- zum Pflegegrad
- zur Verbesserung der Wohnungsumgebung
Rufbereitschaft
Wir sind für Sie 24h am Tag und 365 Tagen im Jahr unter der Nummer +49 173 8931040 erreichbar.
WICHTIG: Bei lebensbedrohlichen und sonstigen medizinischen Notfällen, sollte unbedingt zuerst der Notarzt unter der 112 oder der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 angerufen werden. Die ambulante pflegerische Rufbereitschaft ersetzt keine notärztliche Versorgung.
Möchten Sie mehr über unser Angebot erfahren?
- Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem Beratungsgespräch.
- Wir zeigen Ihnen individuelle Pflegeangebote auf und erstellen ein Angebot.
- Nach Ihrem Einverständnis schließen wir mit Ihnen den Pflegevertrag.
- Nach Wunsch und Möglichkeit beginnen wir umgehend mit der Versorgung.
Wissensportal
Was ist eine Pflegebedürftigkeit
Die gesetzliche Definition von Pflegebedürftigkeit (SGB XI Paragraph 14):
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
- Sind Sie körperlich, seelisch oder geistig krank und behindert? Liegen demenzielle Symptome vor?
- Sind Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt und werden Hilfsmittel benötigt (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenrollstuhl, Badewannenlifter, Brille, Hörgerät etc.)?
- Besteht Unterstützungsbedarf bei der Körperpflege?
- Besteht Unterstützungsbedarf für medizinische Versorgung oder andere Therapiemaßnahmen in der häuslichen Umgebung oder außerhalb des Hauses? (z.B. Arztbesuche, Krankengymnastik, Wundversorgung etc.)
- Besteht ein personeller Unterstützungsbedarf bei der Medikamenteneinnahme/-anwendung?
- Besteht ein Unterstützungsbedarf bei der Haushaltsführung? (z.B. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wohnungsreinigung, Wäsche)
- Erfolgen auch während der Nacht Hilfeleistungen?
Dann können Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.
Wie beantrage ich den Pflegegrad?
- formlos bei Ihrer Krankenversicherung: ein Anruf oder ein Schreiben per Mail, Brief oder Fax genügt
- Die Versicherung sendet Ihnen Unterlagen zu, die Sie vor dem Begutachtungstermin ausfüllen können.
Dabei können Wir Sie unterstützen.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Gutachter
- beurteilt die häusliche Pflege, Versorgung sowie das soziale Umfeld
- fragt nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen, schaut was der Antragsteller im täglichen Leben noch selbstständig erledigen kann und wobei sie oder er Unterstützung braucht
- prüft Beweglichkeit und Mobilität, sowie die psychomentale Fitness
- macht Vorschläge, um die Pflegesituation zu verbessern
- wird beauftragt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof
Es ist wichtig, dass Sie sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten.
Dabei können wir Sie unterstützen.
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Das ist abhängig von ihrem Pflegegrad und der Leistungen die Sie in Anspruch nehmen möchten. Bei einem Beratungsgespräch werden wir Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten. Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit und der Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen eingeschätzt. Dafür vergibt der Gutachter Punkte. Am Ende rechnet er die einzelnen Punkten den 6 Module nach einem festgelegten System zusammen.
Gewichtung der Punktwerte in sechs Modulen
- Mobilität 10%
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15%
- Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) 40%
- Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen 20%
- Gestaltung das Alltagslebens und soziale Kontakte 15%
Punktwertung für den Pflegegrad
Pflegegrad 0 bis 12,5 Punkte
Pflegegrad 1 ab 12,5 - 27 Punkte
Pflegegrad 2 ab 27 - 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 ab 47,5 - 70 Punkte
Pflegegrad 4 ab 70 - 90 Punkte
Pflegegrad 5 ab 90 - 100 Punkte
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
- Pflegegeld (Pflegegrad 1) 0 €
- Pflegegeld (Pflegegrad 2) 332,00 €
- Pflegegeld (Pflegegrad 3) 573,00 €
- Pflegegeld (Pflegegrad 4) 765,00 €
- Pflegegeld (Pflegegrad 5) 947,00 €
Sachleistungsgeld (Pflege durch den ambulanten Pflegedienst YAKO CARE)
- Sachleistung (Pflegegrad 1) 0 €
- Sachleistung (Pflegegrad 2) 761,00€
- Sachleistung (Pflegegrad 3) 1.432,00€
- Sachleistung (Pflegegrad 4) 1.778,00€
- Sachleistung (Pflegegrad 5) 2.200,00€
Kombinationspflege ist möglich: Schöpfen Sie die Sachleistung nicht vollständig aus, steht Ihnen ein reduziertes (anteiliges) Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den Sie bereits als Sachleistung abgerufen haben.
Dazu können auch weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, wenn dafür Bedarf besteht.
- für einen Hausnotruf gibt es einen Zuschuss in Höhe von ca. 18 €
- Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1-5) 125 €
- Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (Höchstbetrag je Maßnahme) 4.000 €
Was ist Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson durch unseren ambulanten Pflegedienst YAKO CARE in Anspruch genommen werden.
Die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens 6 Wochen (42 Tage) und bis zu 1.612 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass mindestens eine 6-monatige Pflege in der häuslichen Umgebung durch eine Pflegeperson erbracht worden ist.
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